Umzugsroute und Reglement

Legende:

Aufkolonnieren im «Hasen Tennwil» – 9:00 bis 9:30 Uhr

Start Umzug Hauptstrasse 10:00 Uhr

Umzugsroute: Hauptstrasse, Bahnhofstrasse, Industriestrasse, Lindenmattenstrasse, Hauptstrasse, Delphinstrasse

Ende Umzug bei der Schule Eggen (Festgelände)

Wegfahrt via Eggenstrasse


Ablauf Umzug

Aufkolonnieren: siehe gelbe Pfeile, Tennwil Hasen. Bitte die Umzugswagen sowie Begleitmaterial/-fahrzeuge wie Leiterwagen etc. an den rechten Strassenrand parkieren, Startnummernschilder sind vor Ort deponiert.
Treffpunkt um 9:00 bis 9:30 Uhr, pünktliches Erscheinen hilft für geordnetes Aufkolonieren.

Während dem Umzug: Schritttempo sowie genügender Abstand zu ZuschauerInnen und anderen Umzugsteilnehmern einhalten. Weiteres siehe unter «Allgemeine Verhaltens-Regeln».

Umzugsende: Bitte die Startnummernschilder beim oberen Fahrradständer deponieren. Abfall in den bereitgestellten Containern entsorgen.
Wegfahrt via Eggenstrasse, siehe blaue Pfeile. Die Eggenstrasse ist freizuhalten.


Allgemeine Verhaltens-/Regeln

  • 3-4 Wochen vor der Veranstaltung erhalten alle UmzugsteilnehmerInnen die Informationen zu Aufstellungsplatz und Startnummer. Aufstellungsplatz bitte einhalten.
  • Die Abnahme der Wagen findet bis drei Tage vor dem Umzug statt. Die Terminvergabe ist mit Janine Peleja zu klären, Kontaktdaten siehe unten.
  • Der Umzug findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
  • In Tennwil sind keine öffentlichen Parkplätze für PW’s von UmzugsteilnehmerInnen vorhanden. Bitte private Grundstücke und deren Zufahrten freihalten. Falls nötig, Parkplätze bei der Schule Meisterschwanden benützen.
  • Der Umwelt zuliebe ist übermässiger Abfall zu vermeiden bzw. auf dem Umzugswagen mitzuführen. Am Ende des Umzugs stehen bei der Schulanlage Eggen Container für die Abfallentsorgung zur Verfügung. Wurfmaterial/Give-aways sind erlaubt.
  • Den Weisungen von Umzugshelfern und Umzugsleitung sind jederzeit Folge zu leisten.
  • Bei der An- und Wegfahrt gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für die Musiklautstärke und des Strassenverkehrsgesetzes. Zudem ist die Musiklautstärke den Kindern und Jugendlichen zuliebe nach gesundem Menschenverstand anzupassen.
  • Ausserhalb der gesperrten Routen dürfen keine Personen auf dem Umzugswagen transportiert werden!
  • Hauptverantwortung für das Einhalten der Regeln und der generellen Normen trägt die Gruppenleitung sowie, falls ein Umzugsgespann vorhanden ist, zusätzlich die/der Fahrende. Bei Nichteinhalten kann gegen die Genannten rechtlich vorgegangen werden.
  • Rettungsgassen sind zu bilden, respektive freizuhalten.
  • Feuerwerk, Pyroeffekte sowie Einsatz von Feuer sind verboten.

Bewilligungen & Versicherungen

  • Die Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen. Das Jugendfest-OK haftet NICHT für Diebstähle und Schäden aller Art. Bei Sach- oder Personenschäden an Zuschauern oder Einrichtungen ist umgehend eine Meldung an den Umzugsleiter und an die Polizei zu machen.
  • Es dürfen ausschliesslich Fahrzeuge mit der Sonderbewilligung vom Strassenverkehrsamt Aargau am Umzug teilnehmen, welche nur auf der direkten Umzugsroute gilt.
    https://www.ag.ch/app/aem/forms/getForm?form=4822cce1d3be9c99418d44bf35d3c9c4&mode=prod
  • Bei Motorwagen und Anhängerzügen, die mehr als 9 Personen (inkl. Fahrzeugführer) mitführen, ist eine zusätzliche Versicherung gemäss Art. 64 SVG erforderlich. Eine entsprechende Versicherungsbestätigung ist dem Bewilligungsantrag beizulegen.
  • Teilnehmende Umzugswagen dürfen nicht höher als 4 Meter, nicht länger als 18,75 Meter und nicht breiter als 2.55 Meter sein. Sonderbewilligungen sind gemäss Punkt 1 des Reglements möglich. Es wird empfohlen, vorne/hinten/seitlich „Radwächter“ einzusetzen, damit niemand unter das Gespann geraten kann.
  • Bewilligungen über den gesetzlichen Rahmen (z.B. Überbreite und Höhe) sind zuerst direkt mit der Umzugsleitung Janine Peleja abzusprechen und beim Strassenverkehrsamt Aargau bewilligen zu lassen.

Umzugsleitung und Ansprechpersonen bei Unklarheiten:

Janine Peleja                      janine.peleja@elternverein-5616.ch                 079 723 73 29